Bei Neodigital gilt: ist im Schadenfall ein Dritter aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder Hilfe verpflichtet, gehen dessen Ansprüche der Leistungspflicht des Versicherers vor – wer sich jedoch nach einem Schadenereignis zuerst an den Versicherer wendet, erhält dort trotzdem die Leistung.
Ist im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor. Das gilt, soweit sich die Verpflichtung des Dritten aus einem Vertrag oder aus einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein ergibt.
Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber abweichend davon zur Leistung verpflichtet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Schadenfall eine andere Stelle für Sie einspringen muss – etwa wegen eines Vertrags oder Ihrer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein –, hat deren Leistung Vorrang vor der des Versicherers. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Melden Sie sich nach dem Schadenereignis zuerst beim Versicherer, muss dieser die Leistung erbringen.
Häufige Fragen
Wer leistet zuerst, wenn ein Dritter zur Hilfe verpflichtet ist?
Ist ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder Hilfe verpflichtet, gehen dessen Ansprüche den Leistungsverpflichtungen des Versicherers vor.
Was gilt, wenn ich mich zuerst an den Versicherer wende?
Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis zuerst an den Versicherer, ist dieser Ihnen gegenüber zur Leistung verpflichtet – abweichend vom Vorrang der Ansprüche gegen den Dritten.
Woraus kann sich die Leistungspflicht eines Dritten ergeben?
Die Verpflichtung eines Dritten zur Leistung oder Hilfe kann sich aus einem Vertrag oder aus einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein ergeben.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020