Ein Folgebeitrag bei der Neodigital wird zu dem Zeitpunkt fällig, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung genannt ist – wer nicht rechtzeitig zahlt, erhält eine Mahnung mit zweiwöchiger Zahlungsfrist und riskiert bei einem späteren Schadenereignis den Verlust des Versicherungsschutzes sowie die sofortige Kündigung des Vertrags.
Ein Folgebeitrag ist zu dem Zeitpunkt fällig und zu zahlen, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben ist.
Nicht rechtzeitige Zahlung
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu zahlen.
Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beträge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Haben wir die Kündigung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen.
Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
Was bedeutet das konkret?
Den Folgebeitrag müssen Sie zu dem Termin bezahlen, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung steht. Zahlen Sie nicht rechtzeitig, erhalten Sie eine Aufforderung, den offenen Betrag samt Kosten und Zinsen innerhalb von zwei Wochen zu begleichen. Bleibt die Zahlung danach aus, entfällt der Versicherungsschutz für Schadenereignisse in dieser Zeit, und der Versicherer kann den Vertrag sofort kündigen. Zahlen Sie fristgerecht, wird eine ausgesprochene Kündigung unwirksam und der Schutz greift wieder.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Folgebeitrag zahlen?
Der Folgebeitrag ist zu dem Zeitpunkt fällig und zu zahlen, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben ist.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahle?
Sie werden aufgefordert, den rückständigen Beitrag zuzüglich Verzugsschaden (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung zu zahlen.
Habe ich Versicherungsschutz, wenn ein Schaden nach Ablauf der Zahlungsfrist eintritt?
Nein, wenn die Beträge zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt sind, besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherer bleibt jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Nach Ihrer Zahlung besteht der Schutz für spätere Schadenereignisse wieder.
Kann der Vertrag wegen ausstehender Zahlung gekündigt werden?
Ja, bei fortbestehendem Verzug nach Ablauf der zweiwöchigen Frist kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen; bei einer Kündigung zusammen mit der Mahnung gilt die Frist von einem Monat nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020