Wer mit seinem Fahrzeug einen anderen schädigt, ist über die Kfz-Haftpflichtversicherung von Neodigital abgesichert: Der Versicherer stellt Sie von berechtigten Schadenersatzansprüchen frei und wehrt unbegründete Forderungen auf eigene Kosten ab. Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und reine Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen – dazu zählen auch verbundene Anhänger, Auflieger sowie abgeschleppte Fahrzeuge.
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt
Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs
- Personen verletzt oder getötet werden,
- Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen,
- Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden),
und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass diese Ansprüche auf Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Straßenverkehrsgesetzes oder anderen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts beruhen.
Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche
Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schadenersatz in Geld.
Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
Regulierungsvollmacht
Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren. Außerdem dürfen wir alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abgeben.
Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen
Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf.
Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung beschreibt den Kern der Kfz-Haftpflichtversicherung: Verursachen Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden an Personen, Sachen oder ein reiner Vermögensschaden, übernimmt der Versicherer berechtigte Schadenersatzansprüche und zahlt sie in Geld. Unberechtigte Forderungen wehrt er auf eigene Kosten ab und darf dabei in Ihrem Namen handeln. Der Schutz gilt auch für verbundene Anhänger, Auflieger sowie abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeuge ohne eigenen Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welche Schäden deckt die Kfz-Haftpflicht ab?
Abgedeckt sind Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs: die Verletzung oder Tötung von Personen, die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen von Sachen sowie reine Vermögensschäden, die nicht mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen.
Was passiert, wenn eine Schadenersatzforderung gegen mich unberechtigt ist?
Sind die Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrt der Versicherer diese auf seine Kosten ab. Das gilt auch, soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
Gilt der Gebrauch des Fahrzeugs nur beim Fahren?
Nein. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren zum Beispiel auch das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Ist ein angehängter Anhänger mitversichert?
Ja. Ist ein Anhänger oder Auflieger mit dem versicherten Kraftfahrzeug verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch darauf. Ebenso gilt der Schutz für abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeuge ohne eigenen Haftpflichtversicherungsschutz – auch dann, wenn sie sich während des Gebrauchs lösen und noch in Bewegung sind.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-K 2020