In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Personenschäden mitversichert, die Dritte erheben – etwa Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, die von Dritten erhoben werden, mitversichert.
Dazu zählen insbesondere gesetzliche Regressansprüche von:
- Sozialversicherungsträgern
- Sozialhilfeträgern
- privaten Krankenversicherungsträgern
- öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden
Die oben genannten Leistungserweiterungen gelten nicht für den Tarif:
Single.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine dritte Stelle nach einem Personenschaden Kosten übernommen hat, kann sie diese unter Umständen bei der Person zurückfordern, die den Schaden verursacht hat. Solche gesetzlichen Rückforderungen – etwa von Sozialversicherungs- oder Krankenversicherungsträgern sowie Arbeitgebern – sind in der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert. Diese Leistungserweiterung gilt jedoch nicht im Tarif Single.
Häufige Fragen
Welche Ansprüche Dritter sind mitversichert?
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, die von Dritten erhoben werden, zum Beispiel gesetzliche Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden.
Gilt diese Leistungserweiterung in jedem Tarif?
Nein. Die genannten Leistungserweiterungen gelten nicht für den Tarif Single.
Wer kann Regressansprüche geltend machen?
Regressansprüche können unter anderem von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern geltend gemacht werden.
Um welche Art von Schäden geht es?
Es geht um gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, die von Dritten erhoben werden.