Die Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung leistet auch bei Schäden aus einem Gefälligkeitsverhältnis: Der Versicherer verzichtet unter bestimmten Voraussetzungen auf den Einwand, dass es sich um einen solchen Schaden handelt – vorausgesetzt, der Wunsch wird rechtzeitig geäußert und kein anderer Versicherer ist leistungspflichtig.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch:
Der Versicherer verzichtet im Schadenfall auf den Einwand, dass es sich um einen Schaden aus einem Gefälligkeitsverhältnis handelt. Voraussetzung ist:
- Der Versicherungsnehmer wünscht dies längstens innerhalb von 3 Monaten seit der Schadensmeldung.
- Ein anderer Versicherer ist nicht leistungspflichtig.
Regressansprüche gegenüber schadenersatzpflichtigen Dritten wegen seiner Aufwendungen behält sich der Versicherer ausdrücklich vor, sofern die Dritten nicht Versicherte dieses Vertrages sind.
Was bedeutet das konkret?
Hilft man einem anderen aus Gefälligkeit und entsteht dabei ein Schaden, könnte der Versicherer grundsätzlich einwenden, dass hierfür keine Haftung besteht. Auf diesen Einwand verzichtet er jedoch unter den genannten Bedingungen. Zahlt der Versicherer, kann er sich das Geld gegebenenfalls von einem verantwortlichen Dritten zurückholen – nicht aber von Personen, die über diesen Vertrag mitversichert sind.
Häufige Fragen
Sind Schäden aus einem Gefälligkeitsverhältnis mitversichert?
Ja, der Versicherer verzichtet im Schadenfall auf den Einwand, dass es sich um einen Schaden aus einem Gefälligkeitsverhältnis handelt – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bis wann muss ich den Verzicht auf den Einwand wünschen?
Der Versicherungsnehmer muss dies längstens innerhalb von 3 Monaten seit der Schadensmeldung wünschen.
Gilt der Verzicht auch, wenn ein anderer Versicherer zuständig ist?
Nein, Voraussetzung ist, dass ein anderer Versicherer nicht leistungspflichtig ist.
Kann der Versicherer sein Geld zurückfordern?
Der Versicherer behält sich Regressansprüche gegenüber schadenersatzpflichtigen Dritten wegen seiner Aufwendungen ausdrücklich vor, sofern die Dritten nicht Versicherte dieses Vertrages sind.