Verursachen mitversicherte minderjährige Kinder einen Schaden, verzichtet die Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen darauf, sich auf deren Deliktunfähigkeit zu berufen – so bleibt der Geschädigte auch dann nicht auf seinem Schaden sitzen, wenn kein anderer Versicherer leistet.
In der Neodigital Privat-Haftpflicht wird sich der Versicherer nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten minderjährigen Kindern berufen. Das gilt unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Versicherungsnehmer wünscht dies längstens innerhalb von 3 Monaten seit Datum der Schadensmeldung.
- Ein anderer Versicherer (z. B. ein Sozialversicherungsträger, Kaskoversicherer) ist nicht leistungspflichtig.
Rückgriffsansprüche des Versicherers:
Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche wegen seiner Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. wegen Aufsichtspflichtverletzung) vor, soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind.
Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist begrenzt auf 150.000,– EUR.
Ausnahmen:
Die oben genannten Leistungserweiterungen gelten nicht für die Tarife:
- Single
- Paar ohne Kind
Was bedeutet das konkret?
Kleine Kinder gelten rechtlich oft als deliktunfähig – das heißt, sie haften für einen von ihnen verursachten Schaden häufig nicht. Damit der Geschädigte dennoch entschädigt werden kann, verzichtet die Neodigital hier auf diesen Einwand, wenn der Versicherungsnehmer es innerhalb der genannten Frist wünscht und kein anderer Versicherer einspringt. Wer tatsächlich für den Schaden verantwortlich ist, kann vom Versicherer bis zur genannten Grenze in Regress genommen werden – nicht jedoch die eigenen Versicherten dieses Vertrages.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein minderjähriges Kind deliktunfähig ist?
Der Versicherer wird sich nicht auf die Deliktunfähigkeit berufen, wenn der Versicherungsnehmer dies innerhalb von 3 Monaten seit Datum der Schadensmeldung wünscht und kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Bis wann muss ich den Verzicht auf die Deliktunfähigkeit geltend machen?
Der Wunsch ist längstens innerhalb von 3 Monaten seit dem Datum der Schadensmeldung zu äußern.
Wie hoch ist die Ersatzleistung in diesen Fällen?
Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist auf 150.000,– EUR begrenzt.
Kann der Versicherer Rückgriff nehmen?
Ja, der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche wegen seiner Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte vor, zum Beispiel wegen Aufsichtspflichtverletzung, soweit diese nicht Versicherte dieses Vertrages sind.
Gilt diese Leistungserweiterung für alle Tarife?
Nein, die genannten Leistungserweiterungen gelten nicht für die Tarife Single sowie Paar ohne Kind.