Mit der Privathaftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen abgesichert – ebenso das erlaubte Abbrennen privater Feuerwerke.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus:
- dem erlaubten privaten Besitz und dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen,
- dem erlaubten Abbrennen von privaten Feuerwerken.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es beim erlaubten privaten Besitz oder Gebrauch von Waffen und Munition oder beim erlaubten Abbrennen privater Feuerwerke zu einem Schaden gegenüber Dritten, greift die Privathaftpflicht. Wer eine Waffe zur Jagd oder für strafbare Handlungen einsetzt, ist hingegen nicht abgesichert.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Waffen in der Privathaftpflicht versichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
Ist auch das Abbrennen von Feuerwerken abgesichert?
Ja, das erlaubte Abbrennen von privaten Feuerwerken ist mitversichert.
Gilt der Schutz auch bei der Jagd?
Nein. Der Gebrauch zu Jagdzwecken ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was ist bei strafbaren Handlungen mit Waffen?
Der Gebrauch zu strafbaren Handlungen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.