Bei einem Wechsel der Privaten Haftpflichtversicherung zur Neodigital Versicherung regelt der Vertrag, welcher Versicherer für einen Schaden eintritt: Lässt sich der genaue Eintrittszeitpunkt nicht bestimmen, leistet Neodigital als Nachversicherer ab Versicherungsbeginn – steht der Zeitpunkt fest, zahlt der Versicherer der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Wird der Versicherungsnehmer nach dem Wechsel der Haftpflichtversicherung zur Neodigital Versicherung wegen eines Schadenereignisses in Anspruch genommen, dessen genauen Eintrittszeitpunkt der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann:
So ist die Neodigital Versicherung als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihr bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch bei Schadenfeststellung im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers:
Wird der Versicherungsnehmer nach dem unmittelbaren Wechsel der Haftpflichtversicherung zu uns (Nachversicherer) wegen eines Schadenereignisses in Anspruch genommen, dessen genauen Eintrittszeitpunkt der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so sind wir als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei uns bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrer Privathaftpflicht zur Neodigital Versicherung gewechselt sind und später ein Schaden auftaucht, kommt es darauf an, ob der Zeitpunkt des Schadens feststellbar ist. Kann selbst ein Gutachten den genauen Eintrittszeitpunkt nicht klären, springt die Neodigital Versicherung als Nachversicherer ein. Lässt sich der Zeitpunkt dagegen eindeutig bestimmen, zahlt derjenige Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn der Zeitpunkt des Schadens nicht feststellbar ist?
Kann der Versicherungsnehmer den genauen Eintrittszeitpunkt auch durch ein Gutachten nicht bestimmen, ist die Neodigital Versicherung als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihr bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Wer ist zuständig, wenn der Schadenzeitpunkt klar feststeht?
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Ab wann greift der Schutz der Neodigital Versicherung als Nachversicherer?
Die Neodigital Versicherung ist als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihr bestehenden Vertrages eintrittspflichtig.
Gilt diese Regelung auch bei einem unmittelbaren Wechsel zu Neodigital?
Ja. Auch bei Schadenfeststellung im Zusammenhang mit einem unmittelbaren Wechsel der Haftpflichtversicherung zur Neodigital Versicherung gilt dieselbe Regelung zur Eintrittspflicht des Nachversicherers.