In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung ist der Gebrauch bestimmter nicht versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Anhänger mitversichert – etwa langsame Fahrzeuge, Stapler, Aufsitzrasenmäher, Pedelecs und Krankenfahrstühle. Ebenso abgedeckt sind Be- und Entladeschäden sowie manuelle Reinigungs- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen bis zu einer festgelegten Höchstersatzleistung.
1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern:
- nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;
- Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
- Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte) mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
- Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren;
- Elektrofahrräder (Pedelecs), motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Golfwagen, motorgetriebene Krankenfahrstühle.
2) Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht werden.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch bei Be- und Entladeschäden und manuelle Reinigungs-/Pflegearbeiten an Kraftfahrzeugen:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers wegen Schäden, die er Dritten zufügt
- beim Be- oder Entladen des Kraftfahrzeuges oder Anhängers oder
- bei manuellen Reinigungs- und Pflegearbeiten an dem Kraftfahrzeug oder Anhänger.
Schäden an diesen Kraftfahrzeugen oder Anhängern bleiben ausgeschlossen.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist im Rahmen der Versicherungssumme auf 10.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung. Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 150 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Die Private Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie mit bestimmten langsamen oder nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen – etwa einem Aufsitzrasenmäher, einem Pedelec oder einem Krankenfahrstuhl – anderen einen Schaden zufügen. Voraussetzung ist, dass nur berechtigte Fahrer mit passender Fahrerlaubnis unterwegs sind. Zusätzlich sind auch Schäden abgedeckt, die beim Be- und Entladen oder beim Waschen und Pflegen von Fahrzeugen entstehen – bis zu einer bestimmten Grenze und abzüglich einer Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind über die Private Haftpflichtversicherung mitversichert?
Versichert sind nur auf nicht öffentlichen Wegen verkehrende Kraftfahrzeuge, Fahrzeuge mit höchstens 6 km/h, Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte) mit höchstens 20 km/h, nicht zulassungspflichtige oder nur auf nicht öffentlichen Wegen verkehrende Anhänger sowie Elektrofahrräder (Pedelecs), motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Golfwagen und motorgetriebene Krankenfahrstühle.
Wer darf diese Fahrzeuge fahren?
Die Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden, also von jemandem, der sie mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten nutzen darf. Auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ist zudem die erforderliche Fahrerlaubnis nötig. Der Versicherungsnehmer muss dafür sorgen, dass diese Voraussetzungen eingehalten werden.
Sind Be- und Entladeschäden mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers sowie bei manuellen Reinigungs- und Pflegearbeiten zugefügt werden. Schäden an diesen Kraftfahrzeugen oder Anhängern selbst bleiben ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Leistung bei Be-/Entlade- und Reinigungsschäden?
Die Höchstersatzleistung ist im Rahmen der Versicherungssumme auf 10.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt und wird auf die Pauschal-Versicherungssumme sowie die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet. Sofern nicht vertraglich eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt diese 150 EUR je Schaden.