In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung ist der Gebrauch bestimmter Wasserfahrzeuge mitversichert – von Paddel-, Ruder- und Schlauchbooten über Kanus und Kajaks bis hin zu Windsurfbrettern und Segelbooten. Auch fremde Motorboote und Jet-Ski sind unter bestimmten Voraussetzungen abgedeckt. Hier erfahren Sie, welche Boote und Bedingungen genau gelten.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasserfahrzeugen:
- a) eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze, z.B. Schlauch-, Paddel-, Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kanadier;
- b) fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;
- c) eigene und fremde Windsurfbretter;
- d) fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren (auch Jet-Ski), soweit
- diese nur gelegentlich gebraucht werden und
- für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
- e) eigene Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze mit einer Segelfläche bis maximal 15 qm.
Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch:
Gebrauch von Segelbooten
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch den Gebrauch
- fremder Segelboote mit Motor und
- eigener Segelboote mit einer tatsächlichen Gesamtsegelfläche bis 15 m² auch mit Hilfs- oder Außenbordmotoren, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Gebrauch von Surf-/Windsurfbrettern
Versichert ist die gesetzliche Haftflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch den Gebrauch eigener und fremder Surf-/Windsurfbretter.
Was bedeutet das konkret?
Die Private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie mit bestimmten Booten oder Wassersportgeräten anderen einen Schaden zufügen. Muskelbetriebene Boote wie Kanus, Kajaks oder Ruderboote sind sowohl als eigene als auch als fremde Fahrzeuge abgedeckt. Bei motorisierten Booten und Jet-Ski kommt es darauf an, ob sie Ihnen selbst gehören oder fremd sind und ob eine behördliche Fahrerlaubnis nötig ist. Auch für Segelboote und Surfbretter gibt es klare Regeln, die vom Motor und der Segelfläche abhängen.
Häufige Fragen
Sind mein Kanu und mein Ruderboot mitversichert?
Ja. Eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren oder Treibsätze – zum Beispiel Schlauch-, Paddel- und Ruderboote, Kajaks, Kanus und Kanadier – sind mitversichert.
Ist ein Jet-Ski durch die Privathaftpflicht abgedeckt?
Fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren (auch Jet-Ski) sind versichert, soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Wie groß darf mein eigenes Segelboot sein?
Eigene Segelboote ohne Motor sind bis maximal 15 qm Segelfläche versichert. Eigene Segelboote mit einer tatsächlichen Gesamtsegelfläche bis 15 m² auch mit Hilfs- oder Außenbordmotoren sind versichert, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Sind Windsurfbretter mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch eigener und fremder Surf-/Windsurfbretter.
Bin ich als Mitfahrer auf einem fremden Boot versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.