Die Private Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung schützt bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen, die aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch die Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen. Abgedeckt sind Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden sowie immaterielle Schäden – auch zwischen Versicherten untereinander.
Versicherter Umfang:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten. Dazu zählen:
- Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind
- immaterielle Schäden
Was gilt als Verarbeitung?
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Dazu gehören:
- das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen
- die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung
- das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung
- die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung
- der Abgleich oder die Verknüpfung
- die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung
Ansprüche von Versicherten untereinander:
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie wegen immaterieller Schäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) untereinander.
Was bedeutet das konkret?
Wer beim Umgang mit persönlichen Daten anderer Menschen gegen Datenschutzgesetze verstößt, kann dafür haftbar gemacht werden. Diese Absicherung greift, wenn daraus reine Vermögensschäden oder immaterielle Schäden entstehen – also auch dann, wenn niemand körperlich verletzt und keine Sache beschädigt wurde. Der Schutz gilt zudem für Ansprüche, die versicherte Personen gegeneinander geltend machen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der oben genannte Inhalt.
Häufige Fragen
Welche Schäden aus Datenschutzverletzungen sind versichert?
Versichert sind Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie immaterielle Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbezogener Daten.
Was zählt als Verarbeitung personenbezogener Daten?
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten – etwa das Erheben, Erfassen, Speichern, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen oder Vernichten.
Sind auch Ansprüche zwischen versicherten Personen abgedeckt?
Ja. Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden sowie wegen immaterieller Schäden von Versicherten – also Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen – untereinander.
Gilt der Schutz auch ohne Personen- oder Sachschaden?
Ja. Ausdrücklich versichert sind Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie immaterielle Schäden.