Wer im europäischen Ausland ein fremdes versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug führt, ist über die Private Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung mit der sogenannten „Mallorca“-Deckung geschützt – etwa beim Steuern eines Mietwagens, Kraftrads oder Wohnmobils, wenn die Fahrzeug-Haftpflicht nicht oder nicht ausreichend greift.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung gilt bei Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge im Ausland („Mallorca“-Deckung):
a) Umfang des Versicherungsschutzes:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland eintreten, soweit nicht oder nicht ausreichend aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.
b) Als Kraftfahrzeuge gelten:
- Personenkraftwagen,
- Krafträder,
- Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern.
c) Ausschlüsse:
Für diese Kfz gelten nicht die Ausschlüsse (Erhöhungen und Erweiterungen) und (Vorsorgeversicherung).
d) Pflichten rund um Fahrer und Nutzung:
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
e) Verhältnis zur Kfz-Haftpflichtversicherung:
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, so gilt der Versicherungsschutz dieser Privat-Haftpflichtversicherung im Anschluss an die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Fahren Sie im europäischen Ausland ein fremdes zulassungspflichtiges Fahrzeug – zum Beispiel einen Mietwagen, ein Kraftrad oder ein Wohnmobil – springt die Private Haftpflichtversicherung ergänzend ein, falls die für das Fahrzeug bestehende Haftpflicht nicht oder nicht ausreichend zahlt. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug mit Erlaubnis, mit gültiger Fahrerlaubnis und nüchtern führen.
Häufige Fragen
Wo gilt die „Mallorca“-Deckung?
Sie gilt für Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland eintreten, wenn Sie ein fremdes versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug führen.
Welche Fahrzeuge sind eingeschlossen?
Personenkraftwagen, Krafträder sowie Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht für nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer). Auch das Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern ist mitversichert.
Zahlt die Private Haftpflicht auch, wenn eine Kfz-Haftpflicht besteht?
Ja, aber nachrangig: Besteht Versicherungsschutz aus einem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, greift die Private Haftpflichtversicherung im Anschluss daran – also nur, soweit die Kfz-Haftpflicht nicht oder nicht ausreichend deckt.
Welche Voraussetzungen muss der Fahrer erfüllen?
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten, nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis und nicht unter Einfluss von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Mitteln geführt werden.