Die Private Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung schützt bei Schäden durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen, die nicht versicherungspflichtig sind, und deckt zudem Halten, Besitz und Gebrauch von Flugmodellen, Drohnen, unbemannten Ballonen, Drachen und Kitesport-Geräten – mit klaren Grenzen zum Fluggewicht.
Bei Schäden durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen gilt:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Versichert ist darüber hinaus das Halten, der Besitz und Gebrauch von privat genutzten:
- a) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt,
- b) ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z. B. Modellflugzeuge, Helikopter, Quadrocopter), deren Fluggewicht 500 g nicht übersteigt,
- c) Kitesport-Geräten, z. B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys u. ä.
Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch:
Für Flugmodelle
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden:
1. aus dem erlaubten Besitz und dem Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen (auch soweit diese versicherungspflichtig sind),
- die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden und
- deren Fluggewicht 25 kg nicht übersteigt;
2. aus dem erlaubten Besitz und dem privaten Gebrauch von Flugmodellen (z. B. Drohne), wenn diese zwar durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden, ein Fluggewicht von 5 kg aber nicht überschritten wird.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schadenersatzansprüche aufgrund von Verletzungen von Persönlichkeitsrechten.
Kite-Sport
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch den Gebrauch von Kitesport-Geräten zu Wasser und an Land versichert. Darunter fallen Kite-Boards (Kitesurfen), Kite-Ski (Snowkiten) oder Kite-Buggys (Kitesailing) sowie Strand- bzw. Landsegler.
Was bedeutet das konkret?
Wer privat mit Luftfahrzeugen unterwegs ist, kann für dabei entstehende Schäden über die Private Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Das betrifft insbesondere Luftfahrzeuge ohne Versicherungspflicht sowie den Umgang mit Flugmodellen, Drohnen, unbemannten Ballonen, Drachen und Kitesport-Geräten. Wichtig sind dabei die jeweils genannten Grenzen zum Fluggewicht und die Frage, ob ein Antrieb durch Motor oder Treibsatz vorliegt.
Häufige Fragen
Sind Drohnen über die Private Haftpflichtversicherung abgesichert?
Versichert ist der erlaubte Besitz und der private Gebrauch von Flugmodellen wie einer Drohne, wenn diese zwar durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden, ein Fluggewicht von 5 kg aber nicht überschritten wird.
Welche Fluggewichte gelten für Flugmodelle?
Für Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen ohne Antrieb durch Motoren oder Treibsätze gilt ein Fluggewicht bis 25 kg. Für motorisch angetriebene Flugmodelle (z. B. Drohne) gilt ein Fluggewicht bis 5 kg.
Ist Kitesurfen mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch von Kitesport-Geräten zu Wasser und an Land, darunter Kite-Boards (Kitesurfen), Kite-Ski (Snowkiten) oder Kite-Buggys (Kitesailing) sowie Strand- bzw. Landsegler.
Gibt es Ausschlüsse beim Gebrauch von Flugmodellen?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schadenersatzansprüche aufgrund von Verletzungen von Persönlichkeitsrechten.
Sind versicherungspflichtige Luftfahrzeuge abgedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.