Die Neodigital Versicherung stellt in ihrer Privaten Haftpflichtversicherung klar, wie die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Wohnungen, Einfamilien-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, Ferienhäusern, unbebauten Grundstücken und Nebenanlagen abgesichert ist – inklusive Vermietung, Bauherrenrisiko und Anlagen für erneuerbare Energien.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber (z. B. Eigentümer oder Mieter):
- einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnungen.
Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
- von maximal zwei Einfamilienhäusern oder eines Zwei- bzw. Mehrfamilienhauses inklusive dazugehörender Einliegerwohnung,
- eines Wochenend-/Ferienhauses oder eines auf Dauer und ohne Unterbrechung abgestellten und fest installierten Wohnwagens,
- eines nicht mehr gewerblich genutzten landwirtschaftlichen (Bauern-/Guts-)Hofes – mit Ausnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen, einschließlich der dazugehörigen Garagen, Gärten, Swimmingpools, (Schwimm-)Teiche, Biotope und Flüssiggastanks sowie eines Schreber-/Kleingartens inkl. Laube.
Der Versicherungsschutz gilt auch für eine nicht selbst bewohnte Immobilie, die:
- dem Versicherungsnehmer im Rahmen der vorgezogenen Vermögensübertragung grundbuchamtlich übertragen wurde und von den bisher in dem Gebäude lebenden Angehörigen weiter bewohnt wird,
- der Versicherungsnehmer erworben hat und von diesem noch nicht bewohnt werden kann. Der Versicherungsschutz entfällt spätestens ein Jahr nach der Grundbucheintragung, wenn ein Bezug der Immobilie bis dahin nicht erfolgt ist.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber unbebauter Grundstücke bis zu einer Gesamtfläche von 10.000 qm, auch wenn diese verpachtet werden.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
Die vorgenannten Immobilien müssen in Europa gelegen sein. Gebäude und Wohnungen müssen vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen zumindest teilweise zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber der vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen selbst genutzten Büros und Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 % beträgt und anderweitig kein Versicherungsschutz besteht. Die Mitversicherung entfällt für die gesamte Immobilie, wenn der Anteil der gewerblich genutzten Fläche 50 % übersteigt.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht:
a) aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen).
Das gilt auch für die durch Vertrag vom Versicherungsnehmer ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haftpflicht für Verkehrssicherungspflichten des Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft;
b) aus der dauerhaften oder vorübergehenden Vermietung:
- von einzelnen Wohnräumen – auch an Feriengäste (maximal 8 Betten);
- von einzelnen Räumen – auch zu gewerblichen Zwecken;
- von maximal 2 Wohneinheiten bis zu einem Gesamtjahresmietwert von 30.000 EUR (Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder Mehrfamilienhaus);
- von Garagen und Stellplätzen;
sofern die Immobilien vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen teilweise zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Wenn die in (1) und (3) genannten Höchstgrenzen überschritten werden, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
c) aus der Vermietung von Eigentums- und Ferienwohnungen sowie eines Ferien- oder Einfamilienhauses – auch wenn die Immobilien nicht vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden – nicht jedoch zu gewerblichen Zwecken;
d) aus dem Miteigentum an zu den Immobilien gehörenden Gemeinschaftsanlagen, z. B. gemeinschaftliche Zugänge (Durchgangswege) zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe, Spielplätze, Abstellplätze für Abfallbehälter;
e) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch und Grabearbeiten) – auch wenn diese in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden:
- ohne Bausummenbegrenzung bei Bauarbeiten an Immobilien und den dazugehörigen Grundstücken,
- bis zu einer Bausumme von jeweils 100.000 EUR bei Bauarbeiten auf den unbebauten Grundstücken. Wenn die genannte Bausumme überschritten wird, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen für Schäden, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
f) als Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch erneuerbare Energien, wie z. B.:
- Photovoltaik-, Solaranlagen, Balkonkraftwerke,
- Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen,
- Kleinwindanlagen,
- Mini-Blockheizkraftwerke.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Verkehrssicherungspflicht sowie die Einspeisung von Elektrizität in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens – auch wenn dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
g) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;
h) der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch:
Bei Immobilien in Europa:
In der Neodigital Privat-Haftpflicht sind die Immobilien (Wohnungen, Ferienwohnung, Einfamilienhaus, Wochenend- und Ferienhaus) auch innerhalb Europas mitversichert.
Eigentümer eines fest installierten Wohnwagens:
In der Neodigital Privat-Haftpflicht gilt ein vom Versicherungsnehmer selbstgenutzter, auf Dauer, ohne Unterbrechung und in Europa gelegener fest installierter Wohnwagen als mitversichert.
Eigentümer eines selbst bewohnten Zweifamilienhauses:
In der Neodigital Privat-Haftpflicht gilt ein vom Versicherungsnehmer mitbewohntes und in Europa gelegenes Zweifamilienhaus als mitversichert.
Eigentümer eines selbst bewohnten Mehrfamilienhauses:
In der Neodigital Privat-Haftpflicht gilt ein vom Versicherungsnehmer mitbewohntes und im Inland gelegenes Mehrfamilienhaus als mitversichert.
Separate Stellplätze und Garagen:
In der Neodigital Privat-Haftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber und Vermieter von bis zu fünf separaten Garagen/Carports/Stellplätzen in Deutschland mitversichert.
Besitz unbebauter Grundstücke:
In der Neodigital Privat-Haftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von in Deutschland, der EU, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein oder Island gelegenen, unbebauten Grundstücken bis zu einer Gesamtfläche von 10.000 qm mitversichert. Wird die Gesamtfläche überschritten, entfällt der Versicherungsschutz.
Gemeinschaftsanlagen:
In der Neodigital Privat-Haftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht als Mitinhaber von Gemeinschaftsanlagen wie z. B. Spielplätze, gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrockenplätze und dergleichen versichert.
Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen Mitinhaber.
Nebengebäude, Garagen, Pools, Flüssiggastanks und Kleingärten:
Einschließlich zu oben genannten und den erweiterten Immobilien und Grundstücken ist ebenso die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber der dazugehörigen Nebengebäude, Garagen, Stellplätze, Carports, Swimmingpools, (Schwimm-)Teiche, Biotope und Flüssiggastanks sowie eines Kleingartens inkl. Laube mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wer selbst bewohntes oder vermietetes Wohneigentum besitzt, ist in dieser Privathaftpflicht als Inhaber und Vermieter gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche abgesichert. Der Schutz umfasst je nach Konstellation Wohnungen, Häuser, unbebaute Grundstücke, Garagen und Nebenanlagen sowie typische Pflichten wie Instandhaltung oder Winterdienst. Auch Bauvorhaben und Anlagen für erneuerbare Energien sind im beschriebenen Rahmen berücksichtigt. Die genauen Grenzen und Voraussetzungen ergeben sich aus den oben aufgeführten Angaben; dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Immobilien sind als Inhaber mitversichert?
Versichert sind unter anderem eine oder mehrere Wohnungen einschließlich Ferienwohnungen, maximal zwei Einfamilienhäuser oder ein Zwei- bzw. Mehrfamilienhaus inklusive Einliegerwohnung, ein Wochenend-/Ferienhaus oder ein fest installierter Wohnwagen sowie ein nicht mehr gewerblich genutzter landwirtschaftlicher Hof und ein Schreber-/Kleingarten inkl. Laube.
Bis zu welcher Fläche sind unbebaute Grundstücke versichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber unbebauter Grundstücke bis zu einer Gesamtfläche von 10.000 qm, auch wenn diese verpachtet werden. Wird die Gesamtfläche überschritten, entfällt der Versicherungsschutz.
Ist die Vermietung von Wohnräumen abgedeckt?
Ja, versichert ist die Vermietung von einzelnen Wohnräumen – auch an Feriengäste (maximal 8 Betten), einzelnen Räumen auch zu gewerblichen Zwecken, von maximal 2 Wohneinheiten bis zu einem Gesamtjahresmietwert von 30.000 EUR sowie von Garagen und Stellplätzen, sofern die Immobilien teilweise zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
Sind Bauarbeiten und erneuerbare Energien versichert?
Versichert ist die Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten – ohne Bausummenbegrenzung an Immobilien und dazugehörigen Grundstücken, bis 100.000 EUR bei unbebauten Grundstücken. Ebenfalls versichert ist der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Balkonkraftwerke, Wärmeanlagen, Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerke.
Gilt der Schutz auch bei gewerblich genutzten Räumen?
Selbst genutzte Büros und Praxisräume sind mitversichert, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 % beträgt und anderweitig kein Versicherungsschutz besteht. Übersteigt der gewerbliche Anteil 50 %, entfällt die Mitversicherung für die gesamte Immobilie.