In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung besteht nach einem Versicherungsfall ein besonderes Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien – etwa nach einer Schadensersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder der gerichtlichen Zustellung einer Klage. Zusätzlich gelten ein Teilkündigungsrecht für einzelne Bausteine sowie ein tägliches Kündigungsrecht.
Kündigungsrecht
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- a) vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde, oder
- b) der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- c) dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Teilkündigungsrecht
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch das Teilkündigungsrecht.
In der Neodigital Privat-Haftpflicht haben beide Parteien das Recht, einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken gemäß Versicherungsschein aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird.
Bei Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann er bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll. Bei Teilkündigung durch den Versicherer kann dies nur nach den Bestimmungen von Punkt "Kündigungsrecht" und Punkt "Kündigung durch Versicherungsnehmer" erfolgen.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Die Kündigung des Gesamtvertrages muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung dem jeweiligen Vertragspartner zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Tägliches Kündigungsrecht
In der Neodigital Privat-Haftpflicht gilt auch das tägliche Kündigungsrecht: Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin – gekündigt werden.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schadenfall können sowohl Sie als auch die Neodigital Versicherung den Vertrag beenden. Wichtig ist dabei die Monatsfrist: Die Kündigung muss in Textform innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis zugehen. Neben der Kündigung des gesamten Vertrages können auch einzelne Bausteine gekündigt werden (Teilkündigung), und Sie können den Vertrag als Versicherungsnehmer jederzeit täglich kündigen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wann kann ich nach einem Versicherungsfall kündigen?
Der Vertrag kann gekündigt werden, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet hat, den Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Ihre Kündigung wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Was ist das Teilkündigungsrecht?
Beide Parteien haben das Recht, einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken gemäß Versicherungsschein zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird. Nach einer Teilkündigung hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen.
Kann ich den Vertrag jederzeit kündigen?
Ja, es gilt ein tägliches Kündigungsrecht. Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem gewünschten späteren Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin – gekündigt werden.