Bei der Neodigital Wohngebäudeversicherung sind auch Schäden durch Überschalldruckwellen mitversichert: Zerstört, beschädigt oder verliert man versicherte Sachen, weil ein Luftfahrzeug die Schallgrenze durchflogen hat und die entstehende Druckwelle direkt einwirkt, leistet der Versicherer Entschädigung.
Der Versicherer leistet über den grundsätzlichen Leistungsumfang hinaus auch dann Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Überschalldruckwellen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Ein Schaden durch eine Überschalldruckwelle liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Druckwelle wurde durch ein Luftfahrzeug ausgelöst, das die Schallgrenze durchflogen hat.
- Diese Druckwelle wirkt unmittelbar auf versicherte Sachen ein oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden.
Was bedeutet das konkret?
Die Wohngebäudeversicherung deckt hier zusätzlich Schäden ab, die entstehen, wenn ein Flugzeug mit Überschallgeschwindigkeit fliegt und die dabei ausgelöste Druckwelle direkt auf versicherte Sachen oder das Gebäude trifft. Wichtig ist, dass die Druckwelle unmittelbar einwirkt und tatsächlich von einem Luftfahrzeug stammt, das die Schallgrenze durchflogen hat.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überschallflüge in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Ja, der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschalldruckwellen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Wann gilt ein Schaden als durch eine Überschalldruckwelle verursacht?
Ein solcher Schaden liegt vor, wenn die Druckwelle durch ein Luftfahrzeug ausgelöst wurde, das die Schallgrenze durchflogen hat, und diese Druckwelle unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude mit versicherten Sachen einwirkt.
Muss die Druckwelle direkt auf das Gebäude oder die Sachen treffen?
Ja, die Druckwelle muss unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude einwirken, in denen sich versicherte Sachen befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025