Wird ein wohngebäudeversichertes Haus durch einen Versicherungsfall unbenutzbar, übernimmt Neodigital in der Wohngebäudeversicherung die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Transport und Lagerung der versicherten Sachen – vorausgesetzt, dem Versicherungsnehmer ist auch die Lagerung in einem noch nutzbaren Gebäudeteil nicht zumutbar und keine andere Versicherung tritt ein.
Der Versicherer ersetzt zusätzlich die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für den Transport und die Lagerung der versicherten Sachen. Voraussetzung ist, dass das versicherte Gebäude unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil des Gebäudes nicht zumutbar ist.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, an dem eine der folgenden Bedingungen eintritt:
- Das versicherte Gebäude ist wieder benutzbar.
- Eine Lagerung in einem benutzbaren Teil des versicherten Gebäudes ist wieder zumutbar.
Der Ersatz erfolgt längstens für die Dauer von 12 Monaten.
Voraussetzung für den Ersatz ist außerdem, dass nicht eine anderweitige Versicherung für die Kosten aufkommt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das versicherte Gebäude nach einem Schaden nicht mehr benutzbar ist und die versicherten Sachen auch nicht zumutbar in einem noch nutzbaren Teil untergebracht werden können, werden die tatsächlich anfallenden Kosten für Transport und Lagerung übernommen. Die Lagerkosten werden nur so lange ersetzt, bis das Gebäude wieder nutzbar ist oder eine Lagerung wieder zumutbar wird – höchstens jedoch 12 Monate. Zahlt bereits eine andere Versicherung für diese Kosten, greift diese Leistung nicht.
Häufige Fragen
Wann werden Transport- und Lagerkosten übernommen?
Wenn das versicherte Gebäude infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil des Gebäudes nicht zumutbar ist.
Wie lange werden die Lagerkosten erstattet?
Bis das Gebäude wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil wieder zumutbar ist, längstens jedoch für 12 Monate.
Zahlt der Versicherer auch, wenn eine andere Versicherung besteht?
Nein. Voraussetzung für den Ersatz ist, dass nicht bereits eine anderweitige Versicherung für die Kosten aufkommt.
Welche Kosten sind konkret gemeint?
Die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für den Transport und die Lagerung der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalles.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025