Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital wirkt sich eine nachträgliche Änderung eines Beitragsmerkmals direkt auf die Höhe des Beitrags aus: Führt eine geänderte Angabe zu einem höheren Beitrag, darf der Versicherer diesen ab der Anzeige der Änderung verlangen. Entfällt ein beitragsrelevanter Umstand oder verliert er seine Bedeutung, muss der Beitrag reduziert werden, sobald der Versicherer davon erfährt.
Beitragserhöhung
Ändert sich nachträglich ein Umstand, der für die Beitragsberechnung maßgeblich ist, und ergibt sich dadurch ein höherer Beitrag, gilt Folgendes:
- Der Versicherer kann den höheren Beitrag ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die Änderung angezeigt wird.
Beitragsreduzierung
Entfällt nachträglich ein Umstand, der für die Beitragsberechnung maßgeblich ist, und ergibt sich dadurch ein niedrigerer Beitrag, gilt Folgendes:
- Der Versicherer muss den Beitrag ab dem Zeitpunkt reduzieren, ab dem er davon Kenntnis erlangt.
- Das gleiche gilt, wenn diese Umstände ihre Bedeutung verloren haben oder der Versicherungsnehmer nur irrtümlich angenommen hatte, dass sie vorliegen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich ein für den Beitrag wichtiges Merkmal später ändert, passt sich der Beitrag entsprechend an. Wird der Beitrag dadurch höher, darf der Versicherer den erhöhten Betrag ab dem Zeitpunkt fordern, zu dem die Änderung gemeldet wird. Wird der Beitrag dagegen niedriger, muss der Versicherer ihn ab dem Moment senken, in dem er davon erfährt – das gilt auch, wenn ein Umstand seine Bedeutung verloren hat oder der Versicherungsnehmer ihn nur irrtümlich angenommen hatte.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich einen höheren Beitrag zahlen, wenn sich ein Merkmal ändert?
Der Versicherer kann den höheren Beitrag ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die Änderung angezeigt wird.
Wann wird der Beitrag gesenkt, wenn ein beitragsrelevanter Umstand wegfällt?
Der Versicherer muss den Beitrag ab dem Zeitpunkt reduzieren, ab dem er von dem Wegfall Kenntnis erlangt.
Gilt die Beitragsreduzierung auch, wenn ich ein Merkmal nur irrtümlich angegeben hatte?
Ja. Die Reduzierung gilt auch, wenn die Umstände ihre Bedeutung verloren haben oder der Versicherungsnehmer nur irrtümlich angenommen hatte, dass sie vorliegen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025