Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital richtet sich die Entschädigung nach dem Versicherungswert, wobei standardmäßig der ortsübliche Neubauwert der versicherten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgeblich ist. Berücksichtigt werden dabei auch Architektenhonorare, Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sowie Preissteigerungen bis zur Wiederherstellung. Wird ein Gebäude nicht oder verspätet wiederhergestellt, gilt nur der Gleitende Zeitwert, bei dauerhaft entwerteten Gebäuden nur der gemeine Wert.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung. Der Versicherungswert für das Gebäude gilt auch für Gebäudezubehör, Terrassen und weitere Grundstücksbestandteile.
Gleitender Neubauwert Plus
Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Dazu gehören auch Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Werden innerhalb der Versicherungsperiode durch bauliche Maßnahmen folgende Merkmale verändert, gilt eine besondere Regelung:
- Fläche
- Gebäudetyp
- Bauausführung
- sonstige vereinbarte Merkmale, die der Beitragsberechnung zugrunde liegen
In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz bis zum Ende der Versicherungsperiode, auch wenn die getroffene Maßnahme wertsteigernd ist.
Im Gleitenden Neubauwert Plus sind berücksichtigt:
- Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen. Diese entstehen dadurch, dass versicherte und vom Schaden betroffene Sachen wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden können.
- Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der unverzüglich veranlassten Wiederherstellung.
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an. Insoweit besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage des ortsüblichen Neubauwerts zum Zeitpunkt der unverzüglich nach dem Versicherungsfall veranlassten Wiederherstellung.
Gleitender Zeitwert Plus bei unterlassener oder verspäteter Wiederherstellung
Bei Gebäuden, die nicht oder verspätet wiederhergestellt werden, ist nur der Gleitende Zeitwert Plus versichert. Der Gleitende Zeitwert Plus ist der Neubauwert Plus zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung, insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad.
Gemeiner Wert bei dauerhaft entwerteten Gebäuden
Bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet sind, ist nur noch der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile versichert (gemeiner Wert). Eine dauerhafte Entwertung liegt insbesondere vor, wenn Gebäude für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind.
Was bedeutet das konkret?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Versicherungswert des Gebäudes. Im Normalfall gilt der Gleitende Neubauwert Plus, also der ortsübliche Neubauwert zum Schadenzeitpunkt einschließlich Architektenhonoraren, Mehrkosten durch behördliche Vorschriften und Preissteigerungen bis zur Wiederherstellung. Wird das Gebäude nicht oder nur verspätet wiederhergestellt, zählt lediglich der Gleitende Zeitwert Plus, bei dem eine Wertminderung durch Alter und Abnutzung abgezogen wird. Bei zum Abbruch bestimmten oder dauerhaft entwerteten Gebäuden ist nur noch der gemeine Wert versichert.
Häufige Fragen
Nach welchem Wert wird die Entschädigung normalerweise berechnet?
Grundlage ist der Versicherungswert, der im Regelfall dem Gleitenden Neubauwert Plus entspricht – also dem ortsüblichen Neubauwert der versicherten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, einschließlich Architektenhonoraren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten.
Was passiert, wenn ich das Gebäude nach einem Schaden nicht oder erst spät wiederherstelle?
Dann ist nur der Gleitende Zeitwert Plus versichert. Das ist der Neubauwert Plus zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, von dem die Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad abgezogen wird.
Wie wird ein zum Abbruch bestimmtes oder dauerhaft entwertetes Gebäude entschädigt?
Bei solchen Gebäuden ist nur noch der gemeine Wert versichert, also der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile. Eine dauerhafte Entwertung liegt insbesondere vor, wenn das Gebäude für seinen Zweck nicht mehr zu verwenden ist.
Sind Preissteigerungen und behördliche Auflagen mitversichert?
Ja, im Gleitenden Neubauwert Plus sind Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen sowie Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der unverzüglich veranlassten Wiederherstellung berücksichtigt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025