Wer bei Neodigital eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen und zuvor eine unmittelbar bestehende Vorversicherung hatte, erfährt hier, wie ein Sachschaden behandelt wird, wenn unklar ist, in welchen Versicherungszeitraum er fällt: Die Schadenbearbeitung wird nicht allein wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt, und bei fehlender Einigung mit dem Vorversicherer tritt Neodigital unter bestimmten Voraussetzungen in Vorleistung.
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Gültigkeit einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
Können wir uns mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im Rahmen des mit uns vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung. Das gilt, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre.
Voraussetzung dafür ist:
- Der Versicherungsnehmer unterstützt uns soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes.
- Der Versicherungsnehmer tritt seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an uns ab.
Lässt sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Versichererwechsel unklar ist, ob ein Sachschaden noch in die Zeit der Vorversicherung oder schon in die Zeit der neuen Versicherung fällt, wird die Bearbeitung nicht einfach wegen fehlender Zuständigkeit abgelehnt. Können sich der neue Versicherer und der Vorversicherer nicht einigen, geht der neue Versicherer im Rahmen des vereinbarten Schutzes in Vorleistung – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer hilft bei der Klärung mit und tritt seine Ansprüche gegen den Vorversicherer ab. Steht der Zeitpunkt des Schadens eindeutig fest, zahlt der Versicherer, in dessen Vertragszeit der Schaden fällt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn bei der Schadenmeldung nicht klar ist, welcher Versicherer zuständig ist?
Ist unklar, ob der Sachschaden in die Zeit dieser Versicherung oder in die einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht allein wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
Wer zahlt, wenn sich neuer Versicherer und Vorversicherer nicht über die Zuständigkeit einigen?
Können sich die Gesellschaften nicht einigen, tritt Neodigital im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung – sofern und soweit die Leistung auch bei unverändert fortgeführter Vorversicherung erbracht worden wäre.
Welche Voraussetzungen gelten für die Vorleistung?
Der Versicherungsnehmer muss soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer abtreten.
Was gilt, wenn der Zeitpunkt des Schadeneintritts eindeutig feststeht?
Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025