Bei Neodigital in der Wohngebäudeversicherung schützt eine Wohnungseigentümergemeinschaft weiterhin die übrigen Eigentümer, wenn der Versicherer wegen des Verhaltens einzelner Wohnungseigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei ist – die anderen behalten ihren Anspruch für Sondereigentum und Miteigentumsanteile und können unter bestimmten Voraussetzungen sogar für den betroffenen Miteigentumsanteil Entschädigung verlangen.
Bei Verträgen mit Wohnungseigentümergemeinschaften
Ist der Versicherer wegen des Verhaltens einzelner Wohnungseigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei, bleibt er den übrigen Wohnungseigentümern gegenüber zur Leistung verpflichtet.
Das gilt für deren Sondereigentum und deren Miteigentumsanteile.
Nicht oder nur teilweise entschädigt wird der Miteigentumsanteil desjenigen, gegenüber dem der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei ist.
Die übrigen Wohnungseigentümer können dennoch Entschädigung für diesen Miteigentumsanteil verlangen. Voraussetzung ist, dass diese zusätzliche Entschädigung verwendet wird, um das gemeinschaftliche Eigentum wiederherzustellen.
Der Wohnungseigentümer, gegenüber dem der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei ist, muss dem Versicherer diese zusätzliche Entschädigung ersetzen.
Für die Gebäudeversicherung bei Teileigentum
Die vorgenannten Regelungen gelten für die Gebäudeversicherung bei Teileigentum entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Verhält sich ein einzelner Wohnungseigentümer so, dass der Versicherer ihm gegenüber nicht oder nur teilweise leisten muss, bleiben die anderen Eigentümer trotzdem geschützt. Ihr Sondereigentum und ihre Miteigentumsanteile werden weiterhin entschädigt. Für den Miteigentumsanteil des betroffenen Eigentümers können die übrigen Eigentümer Geld nur dann verlangen, wenn es zum Wiederaufbau des gemeinschaftlichen Eigentums genutzt wird – und der betroffene Eigentümer muss diesen Betrag dem Versicherer zurückerstatten. Für Teileigentum gilt das Gleiche.
Häufige Fragen
Bin ich als Eigentümer geschützt, wenn sich ein anderer Miteigentümer falsch verhält?
Ja. Ist der Versicherer wegen des Verhaltens einzelner Wohnungseigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei, bleibt er den übrigen Wohnungseigentümern zur Leistung verpflichtet – und zwar für deren Sondereigentum und deren Miteigentumsanteile.
Kann die Gemeinschaft auch für den Miteigentumsanteil des betroffenen Eigentümers Geld bekommen?
Ja, die übrigen Wohnungseigentümer können dafür Entschädigung verlangen. Das setzt voraus, dass diese zusätzliche Entschädigung zur Wiederherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums verwendet wird.
Muss der betroffene Eigentümer diese zusätzliche Entschädigung zurückzahlen?
Ja. Der Wohnungseigentümer, gegenüber dem der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei ist, muss dem Versicherer die zusätzliche Entschädigung ersetzen.
Gelten diese Regelungen auch bei Teileigentum?
Ja. Für die Gebäudeversicherung bei Teileigentum gelten dieselben Regelungen entsprechend.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025