Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Wohngebäudeversicherer Neodigital können sich Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden und darüber hinaus den Versicherungsombudsmann als unabhängige, kostenfreie Schlichtungsstelle, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder den Rechtsweg nutzen; für Klagen gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dessen Sitz oder zuständiger Niederlassung.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden.
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:
Versicherungsombudsmann
Handelt es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um eine Person, die sich in einer verbraucherähnlichen Lage befindet, gilt: Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsnehmer, die diesen Vertrag online (zum Beispiel über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Die Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Ist der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0800 2 100 500
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Wer mit seinem Versicherer nicht einig wird, kann sich zunächst an dessen Beschwerdestelle wenden. Darüber hinaus stehen der Versicherungsombudsmann als unabhängige und kostenfreie Schlichtungsstelle sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) offen; die BaFin entscheidet einzelne Streitfälle allerdings nicht verbindlich. Auch der Rechtsweg bleibt möglich – bei Klagen gegen den Versicherer richtet sich das zuständige Gericht nach dessen Sitz oder zuständiger Niederlassung.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei einer Meinungsverschiedenheit mit dem Versicherer zuerst wenden?
Bei Meinungsverschiedenheiten kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden. Darüber hinaus stehen weitere Beschwerdemöglichkeiten offen.
Ist das Verfahren beim Versicherungsombudsmann kostenpflichtig?
Nein. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Verfahren sich der Versicherer zu beteiligen verpflichtet hat. Zuständig ist er für Verbraucher oder Personen in verbraucherähnlicher Lage.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Man kann sich jedoch an sie wenden, wenn man mit der Betreuung unzufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten.
Welches Gericht ist für eine Klage gegen den Versicherer zuständig?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025