Bei der Wohngebäudeversicherung der Neodigital können Versicherungsnehmer wählen, wie sie ihre Beiträge zahlen: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als einmaligen Beitrag im Voraus. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, selbst wenn der Vertrag über eine längere Laufzeit abgeschlossen wurde; bei kürzeren Verträgen entspricht die Periode der vereinbarten Vertragsdauer.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge auf eine der folgenden Arten gezahlt:
- durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- als Einmalbeitrag im Voraus
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer kann festlegen, in welchem Rhythmus er die Beiträge zahlt – etwa monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder auf einmal im Voraus. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr, auch bei längeren Verträgen. Nur wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft, ist die Versicherungsperiode genauso lang wie die Vertragsdauer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich die Beiträge bezahlen?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt für die Versicherungsperiode, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025