In der Wohngebäudeversicherung der Neodigital sind bestimmte Ereignisse grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen: Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand werden nicht ersetzt – und zwar auch dann nicht, wenn weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch:
- Krieg
- kriegsähnliche Ereignisse
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion
- Aufstand
Dieser Ausschluss gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn ein Schaden durch Krieg oder vergleichbare Gewaltereignisse wie Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand entsteht. Diese Ereignisse sind vollständig ausgeschlossen. Selbst wenn zusätzlich andere Ursachen zum Schaden beigetragen haben, bleibt der Ausschluss bestehen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind nicht versichert.
Gilt der Kriegsausschluss auch, wenn noch andere Ursachen mitgewirkt haben?
Ja. Der Ausschluss gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen, also auch dann, wenn weitere Ursachen zum Schaden beigetragen haben.
Welche Ereignisse fallen konkret unter den Kriegsausschluss?
Darunter fallen Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion sowie Aufstand.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025