In der Wohngebäudeversicherung von Neodigital zählen zu den versicherten Sachen mit dem Erdboden verbundene Bauwerke zu Wohnzwecken sowie Gebäudebestandteile, Gebäudezubehör wie Klingel- und Briefkastenanlagen oder Balkonkraftwerke, Terrassen und bestimmte Grundstücksbestandteile wie Garagen, Gartenhäuser oder Wärmepumpen. Nicht versichert sind unter anderem Photovoltaikanlagen sowie vom Mieter auf eigene Kosten und eigene Gefahr eingefügte Sachen.
Gebäude
Gebäude sind Bauwerke, die mit dem Erdboden verbunden sind. Sie müssen gegen äußere Einflüsse schützen können und im Sinne dieser Versicherungsbedingungen überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sein.
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben.
Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude gefertigt und mit großem Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind.
Nicht dazu gehören Anbaumöbel oder Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt sind.
Gebäudezubehör
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. der überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
Als Gebäudezubehör gelten auch Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen sowie Balkonkraftwerke (sogenannte Steckersolaranlagen bzw. steckerfertige Mini-PV-Anlagen) auf dem Versicherungsgrundstück. Der Ausschluss für Photovoltaikanlagen gilt nicht für Balkonkraftwerke.
Terrassen
Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind.
Weitere Grundstücksbestandteile
Als weitere Grundstücksbestandteile gelten ausschließlich folgende Sachen, die fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbunden sind:
- Garagen und/oder Carports bis max. 4 Stellplätze
- Gewächs- und Gartenhäuser bis 25 qm Grundfläche
- Grundstückseinfriedungen (auch Hecken)
- Hof- und Gehwegbefestigungen
- Hundehütten
- Masten- und Freileitungen
- Wege- und Gartenbeleuchtungen
- Schwimmbad auf dem Versicherungsgrundstück
- Wärmepumpen
Nicht versicherte Sachen
Nicht versichert sind:
- Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (zum Beispiel Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung).
- alle nachträglich in das Gebäude eingefügten Sachen, die ein Mieter oder ein Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.
Werden Sachen dagegen nur ausgetauscht, sind die neu eingefügten Sachen versichert.
Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
Nicht versichert sind außerdem elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies zusätzlich im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Zusätzlich versicherbar
Nachträglich eingefügte Sachen des Mieters oder Wohnungseigentümers können mitversichert werden, wenn er sie auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für diese die Gefahr trägt.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil legt fest, welche Sachen als Gebäude, Gebäudebestandteil, Gebäudezubehör, Terrasse oder weiterer Grundstücksbestandteil zur Wohngebäudeversicherung gehören. Individuell gefertigte Einbauküchen zählen dazu, serienmäßige Anbauküchen dagegen nicht. Balkonkraftwerke sind mitversichert, während klassische Photovoltaikanlagen sowie vom Mieter auf eigene Kosten und Gefahr eingefügte Sachen grundsätzlich ausgeschlossen sind. Solche Mietereinbauten sowie die Wiederherstellung von Daten lassen sich jedoch zusätzlich vereinbaren.
Häufige Fragen
Sind Balkonkraftwerke in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Ja. Balkonkraftwerke – also Steckersolaranlagen bzw. steckerfertige Mini-PV-Anlagen – auf dem Versicherungsgrundstück gelten als Gebäudezubehör. Der Ausschluss für Photovoltaikanlagen gilt für Balkonkraftwerke nicht.
Sind Photovoltaikanlagen versichert?
Nein. Photovoltaikanlagen und deren zugehörige Installationen wie Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung sind nicht versichert. Ausgenommen sind Balkonkraftwerke.
Gehören Einbauküchen zu den versicherten Gebäudebestandteilen?
Individuell für das Gebäude gefertigte und mit großem Einbauaufwand angepasste Einbauküchen bzw. Einbaumöbel zählen zu den Gebäudebestandteilen. Serienmäßig vorgefertigte Anbauküchen oder Anbaumöbel gehören nicht dazu.
Sind vom Mieter nachträglich eingefügte Sachen mitversichert?
Grundsätzlich nicht, wenn der Mieter oder Wohnungseigentümer sie auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und die Gefahr dafür trägt. Werden Sachen nur ausgetauscht, sind die neuen Sachen versichert. Zudem lassen sich solche Mietereinbauten zusätzlich mitversichern.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025