Beim Wohngebäudeschutz von Neodigital ist der Versicherungsort das Versicherungsgrundstück, also das Flurstück oder die Flurstücke, auf denen das versicherte Gebäude steht. Stehen mehrere Gebäude auf einem Flurstück, zählt nur der Teil als Versicherungsort, der klar zum versicherten Gebäude gehört.
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück. Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück oder sind die Flurstücke, auf dem beziehungsweise auf denen das versicherte Gebäude steht.
Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, gilt Folgendes: Versicherungsort ist dann derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu dem oder den versicherten Gebäude(n) gehört.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort ist das Grundstück, auf dem das versicherte Gebäude steht – also das entsprechende Flurstück oder mehrere Flurstücke. Befinden sich auf einem Flurstück mehrere Gebäude, gilt nur der Bereich als Versicherungsort, der eindeutig zum versicherten Gebäude gehört. Diese Zuordnung ergibt sich aus einer Einfriedung oder einer anderen Abgrenzung.
Häufige Fragen
Was gilt beim Wohngebäudeschutz als Versicherungsort?
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück, also das Flurstück oder die Flurstücke, auf dem beziehungsweise auf denen das versicherte Gebäude steht.
Was passiert, wenn mehrere Gebäude auf einem Flurstück stehen?
Dann ist nur der Teil des Flurstücks Versicherungsort, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zum versicherten Gebäude oder zu den versicherten Gebäuden gehört.
Wie wird der zugehörige Grundstücksteil bei mehreren Gebäuden bestimmt?
Die Zuordnung erfolgt über eine Einfriedung oder eine anderweitige Abgrenzung, die den Bereich ausschließlich dem versicherten Gebäude zuordnet.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung NEO-S 2025