Ansprüche aus dem Hausrat-Versicherungsvertrag der Neodigital verjähren nach drei Jahren, wobei die Frist erst mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schuldners erfährt. Ist ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, zählt die Zeit bis zur Entscheidung nicht mit, im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- der Anspruch ist entstanden
- der Gläubiger hat von den den Anspruch begründenden Umständen und von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt
Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, wird bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mitgezählt. Die Entscheidung des Versicherers wird in Textform mitgeteilt (zum Beispiel per E-Mail).
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Forderungen aus dem Versicherungsvertrag verjähren grundsätzlich in drei Jahren. Diese Frist startet erst am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte von den wichtigen Umständen und der Person des Schuldners weiß – wobei grob fahrlässige Unkenntnis wie Kenntnis behandelt wird. Wurde ein Anspruch beim Versicherer gemeldet, wird die Zeit bis zu dessen Entscheidung nicht auf die Frist angerechnet. Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Häufige Fragen
Nach wie vielen Jahren verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?
Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen sowie von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat. Grob fahrlässige Unkenntnis wird der Kenntnis gleichgestellt.
Was passiert mit der Frist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer angemeldet habe?
In diesem Fall zählt der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.
Welche Regeln gelten für die Verjährung darüber hinaus?
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025