Bei der Hausratversicherung der Neodigital können Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer dort erhoben werden, wo der Versicherer seinen Sitz hat oder wo sich seine für den Vertrag zuständige Niederlassung befindet. Damit ist geregelt, welches Gericht örtlich zuständig ist, wenn der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer vorgehen möchte.
Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag, die sich gegen den Versicherer richten, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. Alternativ ist das Gericht am Ort der Niederlassung zuständig, die für den Versicherungsvertrag zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Möchte man aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer klagen, richtet sich das zuständige Gericht danach, wo der Versicherer seinen Sitz hat. Ebenso kann das Gericht am Ort der für den Vertrag zuständigen Niederlassung angerufen werden.
Häufige Fragen
Wo kann ich gegen den Versicherer klagen?
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer können am Sitz des Versicherers oder am Ort seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung erhoben werden.
Welches Gericht ist für Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag zuständig?
Die gerichtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Versicherers oder nach der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025