Bei der Neodigital Hausratversicherung wird die Entschädigung fällig, sobald der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat, wobei bereits einen Monat nach der Schadenmeldung eine Abschlagszahlung verlangt werden kann. Verzinst wird die Entschädigung ab dem Tag der Schadenmeldung mit einem Zinssatz von mindestens 4 und höchstens 6 Prozent pro Jahr, außerdem gibt es Regelungen zur Hemmung von Fristen und zur Aufschiebung der Zahlung.
Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens eine Abschlagszahlung beanspruchen. Diese entspricht dem Betrag, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gelten die folgenden Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht.
Entschädigung
Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Zinssatz
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er beträgt jedoch mindestens 4 Prozent und höchstens 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen für die Fälligkeit und die Verzinsung gilt: Nicht berücksichtigt wird der Zeitraum, in dem die Entschädigung wegen eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Das Geld wird ausgezahlt, sobald der Versicherer geklärt hat, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Zieht sich die Prüfung hin, kann der Versicherungsnehmer schon einen Monat nach der Schadenmeldung eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen. Verzögert sich die Zahlung, wird die Entschädigung ab dem Tag der Schadenmeldung verzinst – mit mindestens 4 und höchstens 6 Prozent pro Jahr. In bestimmten Fällen, etwa bei Zweifeln an der Berechtigung oder bei laufenden Verfahren, darf der Versicherer die Zahlung hinausschieben.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung in der Hausratversicherung ausgezahlt?
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Kann ich schon vor der endgültigen Feststellung Geld bekommen?
Ja, einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Ab wann und in welcher Höhe wird die Entschädigung verzinst?
Die Entschädigung wird ab dem Tag der Schadenmeldung verzinst, allerdings nicht, wenn sie innerhalb eines Monats geleistet wurde. Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz des BGB, beträgt aber mindestens 4 und höchstens 6 Prozent pro Jahr.
In welchen Fällen darf der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches beziehungsweise strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass des Versicherungsfalls noch läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025