Bei der Hausratversicherung von Neodigital gibt es drei generelle Ausschlüsse, bei denen kein Versicherungsschutz besteht: Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, Schäden durch Innere Unruhen sowie Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Diese Ausschlüsse gelten jeweils ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Innere Unruhen
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
In diesem Abschnitt werden drei Bereiche genannt, für die grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht. Dazu zählen Schäden durch Krieg und ähnliche Ereignisse, Schäden durch Innere Unruhen sowie Schäden durch Kernenergie und Strahlung. In allen drei Fällen spielt es keine Rolle, ob noch andere Ursachen mitgewirkt haben – der Ausschluss gilt dennoch.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg oder Bürgerkrieg vom Versicherungsschutz umfasst?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind nicht versichert, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Innere Unruhen?
Nein. Schäden durch Innere Unruhen sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Gilt der Schutz auch bei Schäden durch nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert, ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet der Zusatz 'ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen'?
Der Ausschluss greift auch dann, wenn neben dem ausgeschlossenen Ereignis noch weitere Ursachen zum Schaden beigetragen haben. Diese anderen Ursachen ändern nichts am Ausschluss.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025