Bei der Hausratversicherung der Neodigital können Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, kann sich bei kürzerer Vertragsdauer aber auch nach dieser richten.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Bei laufender Zahlung sind folgende Zahlweisen möglich:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Sie können mit dem Versicherer festlegen, wie Sie den Beitrag zahlen: entweder laufend in verschiedenen Zeitabständen oder einmalig im Voraus. Die Versicherungsperiode ist grundsätzlich auf ein Jahr festgelegt, unabhängig davon, ob der Vertrag über einen längeren Zeitraum läuft. Nur wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr abgeschlossen wird, entspricht die Versicherungsperiode genau dieser kürzeren Laufzeit.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich. Alternativ kann der Beitrag als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr abgeschlossen wird?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung NEO-M 2025