Wann die Neodigital in der Hausratversicherung eine Entschädigung auszahlt, hängt davon ab, dass der Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt ist – schon einen Monat nach Schadenmeldung kann jedoch eine Abschlagszahlung verlangt werden. Zudem wird die Entschädigung ab dem Tag der Schadenmeldung verzinst, mit einem Zinssatz zwischen mindestens 4 und höchstens 6 Prozent pro Jahr.
Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gelten die folgenden Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
Entschädigung
Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Zinssatz
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mindestens aber bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen zur Fälligkeit und zur Verzinsung gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Die Entschädigung wird ausgezahlt, sobald der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach endgültig geklärt hat. Bereits einen Monat nach der Schadenmeldung kann man eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlich mindestens fälligen Betrags verlangen. Die Entschädigung wird ab dem Tag der Schadenmeldung verzinst, sofern sie nicht innerhalb eines Monats gezahlt wird, wobei der Zins zwischen 4 und 6 Prozent pro Jahr liegt. In bestimmten Fällen – etwa bei Zweifeln an der Empfangsberechtigung oder einem laufenden Verfahren – darf der Versicherer die Zahlung aufschieben.
Häufige Fragen
Ab wann kann ich eine Abschlagszahlung fordern?
Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Wie hoch ist der Zinssatz für die Entschädigung?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent pro Jahr.
Wird die Entschädigung immer verzinst?
Die Entschädigung wird ab dem Tag der Schadenmeldung verzinst. Das gilt jedoch nicht, soweit sie innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Wann darf der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass des Versicherungsfalls noch läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung L-Spezial 2025