Fohlen des versicherten Pferdes sind im Rahmen der Pferdehaftpflicht von Neodigital bis zu einem Alter von 12 Monaten beitragsfrei mitversichert – vorausgesetzt, sie befinden sich bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers.
Mitversichert sind die Fohlen des versicherten Pferdes bis zu einem Alter von 12 Monaten.
Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
Was bedeutet das konkret?
Zum Versicherungsschutz gehören auch die Fohlen des versicherten Pferdes. Dieser Schutz gilt, bis das Fohlen ein Alter von 12 Monaten erreicht. Bedingung ist außerdem, dass das Fohlen bis zu diesem Zeitpunkt im Besitz des Versicherungsnehmers bleibt.
Häufige Fragen
Sind Fohlen des versicherten Pferdes automatisch mitversichert?
Ja, die Fohlen des versicherten Pferdes sind mitversichert, allerdings nur bis zu einem Alter von 12 Monaten.
Bis zu welchem Alter besteht der Versicherungsschutz für ein Fohlen?
Der Versicherungsschutz für ein Fohlen gilt bis zu einem Alter von 12 Monaten.
Welche Bedingung muss für die Mitversicherung des Fohlens erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass sich das Fohlen bis zum Alter von 12 Monaten im Besitz des Versicherungsnehmers befindet.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018