Wer bei der Neodigital Pferdehaftpflicht als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler klagen möchte, findet hier, welches Gericht örtlich zuständig ist: Maßgeblich ist der Sitz des Versicherers oder die für den Vertrag zuständige Niederlassung. Damit ist klar geregelt, an welchem Ort Klagen aus dem Versicherungsvertrag erhoben werden.
Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler
Bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder nach seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Möchte man gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler wegen des Versicherungsvertrags gerichtlich vorgehen, entscheidet der Standort des Versicherers über das zuständige Gericht. Maßgeblich ist dabei entweder der Sitz des Versicherers oder die Niederlassung, die für den jeweiligen Vertrag zuständig ist.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen den Versicherer klagen will?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung.
Gilt die gleiche Regelung auch für Klagen gegen den Versicherungsvermittler?
Ja, auch für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsvermittler bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung.
Wonach richtet sich der zuständige Gerichtsstand konkret?
Er richtet sich nach dem Sitz des Versicherers oder nach der Niederlassung, die für den betreffenden Versicherungsvertrag zuständig ist.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018