Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital besteht Versicherungsschutz nur so weit und so lange, wie ihm keine unmittelbar auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen sowie Embargos entgegenstehen. Maßgeblich sind Sanktionen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – US-Sanktionen im Hinblick auf den Iran.
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Gemeint sind Sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur dann, wenn ihm keine geltenden Sanktionen oder Embargos im Weg stehen, die direkt auf die Vertragsparteien anwendbar sind. Berücksichtigt werden dabei Regelungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich können auch US-Sanktionen gegenüber dem Iran eine Rolle spielen, sofern ihnen keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Häufige Fragen
Wann greift der Versicherungsschutz trotz Sanktionen nicht?
Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange ihm keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen.
Welche Sanktionen sind hier maßgeblich?
Maßgeblich sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Spielen auch US-Sanktionen eine Rolle?
Ja, auch US-Sanktionen bzw. Embargos im Hinblick auf den Iran werden berücksichtigt – allerdings nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018