Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital gilt eine Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen: Die verwendeten Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen weichen nur zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft empfohlenen Bedingungen ab.
Der Versicherer garantiert, dass die dieser Pferdehalter-Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen abweichen.
Diese Garantie bezieht sich auf:
- die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB Private PferdehalterHV)
- die Besonderen Bedingungen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Maßgeblich für den Vergleich sind die vom GDV empfohlenen Bedingungen mit dem Stand April 2016.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sichert zu, dass seine Versicherungsbedingungen für die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung immer besser oder mindestens gleichwertig gegenüber den empfohlenen Musterbedingungen des GDV sind. Abweichungen von diesen Musterbedingungen wirken sich ausschließlich zugunsten des Versicherungsnehmers aus. Als Vergleichsmaßstab dienen die GDV-Empfehlungen mit dem Stand April 2016.
Häufige Fragen
Was besagt die Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen?
Sie besagt, dass die zugrunde liegenden Bedingungen der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den vom GDV empfohlenen Bedingungen abweichen.
Auf welche Bedingungen bezieht sich die Garantie?
Sie bezieht sich auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB Private PferdehalterHV) und die Besonderen Bedingungen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.
Welcher Vergleichsmaßstab wird herangezogen?
Verglichen wird mit den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen mit dem Stand April 2016.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018