Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital profitieren Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Verbesserungen: Werden die vereinbarten Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag. Ist die Leistungserweiterung mit einem Mehrbeitrag verbunden, besteht ein Kündigungsrecht, falls die Erweiterung nicht gewünscht ist.
Werden die vereinbarten Bedingungen und Klauseln, die dieser Versicherung zugrunde liegen, ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, vom Versicherungsnehmer bestimmten Zeitpunkt erfolgen.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer seine Bedingungen und sind diese Änderungen nur zum Vorteil des Versicherungsnehmers, gelten die neuen, besseren Bedingungen automatisch ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag. Kostet die Erweiterung mehr Beitrag und ist sie nicht erwünscht, kann der Vertrag gekündigt werden – sofort oder zu einem selbst gewählten Zeitpunkt. Über die neuen Leistungen wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit informiert.
Häufige Fragen
Gelten bessere Bedingungen automatisch auch für meinen bestehenden Vertrag?
Ja. Werden die vereinbarten Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag.
Was kann ich tun, wenn eine Leistungserweiterung einen höheren Beitrag kostet?
Ist mit der Erweiterung ein Mehrbeitrag verbunden und wird die Erweiterung nicht gewünscht, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, selbst bestimmten Zeitpunkt zu kündigen.
Werde ich über neue Leistungen informiert?
Ja. Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018