Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital werden die Beiträge im Voraus gezahlt – je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr; bei kürzerer Vertragsdauer entspricht sie dieser Dauer.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- ein Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer im Voraus fällig, wobei Sie zwischen laufender Zahlung in verschiedenen Intervallen oder einem Einmalbeitrag wählen können. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr, unabhängig davon, ob der Vertrag über einen längeren Zeitraum läuft. Nur wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr vereinbart ist, richtet sich die Versicherungsperiode nach dieser kürzeren Dauer.
Häufige Fragen
In welchen Zeitabständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge im Voraus gezahlt werden – als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Muss ich den Beitrag im Voraus zahlen?
Ja, die Beiträge werden im Voraus gezahlt – entweder als laufende Zahlung oder als Einmalbeitrag.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018