Wie lange läuft die Pferdehaftpflicht der Neodigital und wann endet sie? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Verträge unter einem Jahr enden ohne Kündigung, bei mehrjährigen Verträgen und beim Wegfall des versicherten Interesses gelten eigene Regeln.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft zunächst für die im Versicherungsschein festgelegte Zeit. Beträgt sie mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr, außer es wird rechtzeitig – spätestens drei Monate vorher – gekündigt. Kürzere Verträge enden von selbst, und bei besonders langen Verträgen sowie beim dauerhaften Wegfall des versicherten Interesses gibt es eigene Beendigungsregeln.
Häufige Fragen
Verlängert sich meine Pferdehaftpflicht automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.
Bis wann muss ich kündigen, damit sich der Vertrag nicht verlängert?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Ein Vertrag mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Versicherungsbeginn vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018