Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn das Pferd ohne Sattel oder ohne Zäumung geritten oder geführt wird. Die gesetzliche Haftpflicht bleibt also selbst dann bestehen, wenn kein Zaumzeug, keine Trense und/oder kein Sattel verwendet wird.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch beim Reiten oder Führen ohne Zaumzeug, ohne Trense und/oder ohne Sattel.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn das Pferd ohne die übliche Ausrüstung genutzt wird. Konkret ist die gesetzliche Haftpflicht auch dann eingeschlossen, wenn ohne Zaumzeug, ohne Trense und/oder ohne Sattel geritten oder geführt wird.
Häufige Fragen
Bin ich auch versichert, wenn ich mein Pferd ohne Sattel reite?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht ist auch beim Reiten ohne Sattel mitversichert.
Gilt der Schutz auch beim Reiten ohne Zaumzeug oder Trense?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch beim Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und ohne Trense.
Ist auch das Führen des Pferdes ohne Ausrüstung eingeschlossen?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst auch das Führen ohne Zaumzeug, ohne Trense und/oder ohne Sattel.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018