Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Rolle als Halter von Reit- und Zugtieren abgesichert – dazu zählen etwa Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere und Esel. Der Schutz gilt im Rahmen der weiteren Bestimmungen.
Versichert ist – im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Reit- und Zugtieren.
Zu diesen Tieren zählen unter anderem:
- Pferde
- Kleinpferde
- Ponys
- Maultiere
- Esel
- und weitere Reit- und Zugtiere
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung schützt den Versicherungsnehmer, wenn er als Halter von Reit- und Zugtieren gesetzlich haftbar gemacht wird. Erfasst sind dabei Tiere wie Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere und Esel. Der Schutz gilt im Rahmen der weiteren Bestimmungen des Vertrags.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind über diese Haftpflicht abgesichert?
Versichert ist die Haltung von Reit- und Zugtieren, dazu gehören unter anderem Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere und Esel.
In welcher Rolle ist der Versicherungsnehmer geschützt?
Geschützt ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Halter der genannten Reit- und Zugtiere.
Gilt der Schutz uneingeschränkt?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen des Vertrags.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018