Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital ist der Einsatz der eigenen Pferde als Zugtiere vor Kutschen oder Schlitten mitversichert, sofern damit kein Einkommen erzielt wird. Geschützt ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters, wobei Schäden an den Fuhrwerken selbst nicht abgedeckt sind.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters aus der Verwendung der eigenen Pferde als Zugtiere von eigenen oder fremden Kutschen oder Schlitten.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass hierdurch kein Einkommen erzielt wird.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an den Fuhrwerken.
Was bedeutet das konkret?
Werden die eigenen Pferde als Zugtiere vor einer Kutsche oder einem Schlitten eingesetzt, ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters dafür mitversichert. Dabei dürfen die Kutschen oder Schlitten sowohl eigene als auch fremde sein. Der Schutz gilt jedoch nur, wenn damit kein Einkommen erzielt wird. Schäden an den Fuhrwerken selbst sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Ist es versichert, wenn ich meine Pferde vor eine Kutsche spanne?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters aus der Verwendung der eigenen Pferde als Zugtiere von Kutschen oder Schlitten ist mitversichert. Die Kutschen oder Schlitten können dabei eigene oder fremde sein.
Gilt der Schutz auch, wenn ich mit dem Kutschfahren Geld verdiene?
Nein, Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch die Verwendung der Pferde als Zugtiere kein Einkommen erzielt wird.
Sind Schäden an der Kutsche oder am Schlitten selbst mitversichert?
Nein, Schäden an den Fuhrwerken bleiben ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018