Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital umfasst der Versicherungsschutz drei Kernleistungen: die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Ansprüche, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist. Steht die Verpflichtung mit bindender Wirkung fest, erfolgt die Freistellung binnen zwei Wochen. Zudem ist der Versicherer bevollmächtigt, Prozesse zu führen und Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungen:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt dann den Rechtsstreit auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft, ob ein Schadensersatzanspruch besteht, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen frei. Berechtigt ist ein Anspruch, wenn er sich aus Gesetz, rechtskräftigem Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich ergibt und den Versicherer bindet; die Freistellung erfolgt dann innerhalb von zwei Wochen. Außerdem darf der Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen abgeben, einen Prozess auf eigene Kosten führen, Verteidigerkosten in einem Strafverfahren übernehmen und das Recht auf Aufhebung oder Minderung einer Rente ausüben.
Häufige Fragen
Welche Leistungen bietet der Versicherungsschutz konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Wann gilt eine Schadensersatzverpflichtung als berechtigt?
Berechtigt ist sie, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche ohne Zustimmung des Versicherers binden diesen nur, soweit der Anspruch auch ohne sie bestanden hätte.
Wie schnell erfolgt die Freistellung, wenn die Verpflichtung feststeht?
Ist die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Wer führt den Prozess und trägt die Kosten bei einem Rechtsstreit?
Kommt es zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Er führt den Rechtsstreit dann auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018