Endet die Pferdehaftpflicht der Neodigital vorzeitig, behält der Versicherer nur den Beitragsanteil für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Wie viel bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder bei Wegfall des versicherten Interesses zurückerstattet wird oder als Geschäftsgebühr anfällt, richtet sich nach dem jeweiligen Beendigungsgrund und dem Zeitpunkt der Kenntnis oder Erklärung.
Allgemeiner Grundsatz
Endet der Vertrag vorzeitig, steht dem Versicherer nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den Teil der Beiträge zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen hat und dass der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Widerrufsbelehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Dasselbe gilt, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann in diesen Fällen jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. In diesem Fall steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als vorgesehen, darf der Versicherer nur den Beitrag für die Zeit behalten, in der tatsächlich Schutz bestand. Bei einem fristgerechten Widerruf, einem Rücktritt, einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder beim Wegfall des versicherten Interesses hängt es vom jeweiligen Grund und vom Zeitpunkt ab, wie viel zurückerstattet wird oder ob eine Geschäftsgebühr anfällt. In bestimmten Fällen – etwa wenn ein Interesse gar nicht besteht oder in betrügerischer Absicht versichert wurde – gelten besondere Regeln.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei einem Widerruf meinen Beitrag zurück?
Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen erstattet der Versicherer den Teil der Beiträge, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Das gilt, wenn der Versicherer korrekt über das Widerrufsrecht belehrt hat und Sie zugestimmt haben, dass der Schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Fehlt die Belehrung, wird zusätzlich der für das erste Versicherungsjahr gezahlte Beitrag erstattet – außer Sie haben bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn der Versicherer vom Vertrag zurücktritt oder ihn anficht?
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht zurück, steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Bei einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. Erfolgt der Rücktritt wegen nicht rechtzeitig gezahltem einmaligen oder ersten Beitrag, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht?
Besteht das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht oder entsteht ein künftiges Interesse nicht, sind Sie nicht zur Beitragszahlung verpflichtet. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Was gilt, wenn das versicherte Interesse während der Laufzeit wegfällt?
Fällt das versicherte Interesse nach Versicherungsbeginn vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte verlangen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018