Wann der erste oder einmalige Beitrag der Neodigital Pferdehaftpflicht fällig wird und was bei verspäteter Zahlung passiert, hängt vom vereinbarten Versicherungsbeginn ab: Der Beitrag ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein genannten Beginn zu zahlen, und der Versicherungsschutz startet erst, wenn die Zahlung veranlasst ist. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Leistung befreit.
Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Leistungsfreiheit des Versicherers
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der erste oder einmalige Beitrag muss unverzüglich nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn gezahlt werden. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz erst, wenn die Zahlung veranlasst ist. Der Versicherer kann bei ausbleibender Zahlung vom Vertrag zurücktreten und ist unter bestimmten Voraussetzungen für einen vorher eingetretenen Versicherungsfall nicht leistungspflichtig – jeweils nur, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Versicherungsschutz, wenn der erste Beitrag zu spät gezahlt wird?
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem festgelegten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Kann der Versicherer bei ausbleibender Zahlung des ersten Beitrags vom Vertrag zurücktreten?
Ja. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst wurde. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Wann muss der Beitrag gezahlt werden, wenn der Versicherungsschein vom Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Unter welchen Voraussetzungen ist der Versicherer bei Nichtzahlung leistungsfrei?
Der Versicherer ist für einen vor der Beitragszahlung eingetretenen Versicherungsfall nicht leistungspflichtig, wenn er zuvor in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat und der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018