Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital wird ein Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig; zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, gerät er ohne Mahnung in Verzug, sofern er die Verspätung zu vertreten hat. Der Versicherer kann in Textform mahnen, eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen und bei fortdauerndem Verzug leistungsfrei werden sowie den Vertrag fristlos kündigen.
Fälligkeit
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig. Das ist jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt der Fall.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Punkte erfüllt:
- Er beziffert die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen.
- Er weist auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hin.
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag muss zu dem Zeitpunkt gezahlt werden, der sich aus der vereinbarten Zahlungsweise ergibt. Wer nicht rechtzeitig zahlt und dies zu vertreten hat, gerät automatisch in Verzug – der Versicherer kann dann in Textform mahnen und eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen. Kommt es nach Ablauf dieser Frist zu einem Versicherungsfall, während noch Zahlungsrückstand besteht, muss der Versicherer nicht leisten und kann den Vertrag sogar sofort kündigen. Eine Kündigung wird jedoch unwirksam, wenn innerhalb eines Monats gezahlt wird.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Folgebeitrag bezahlen?
Der Folgebeitrag wird je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag zu spät zahle?
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung geraten Sie ohne Mahnung in Verzug, sofern Sie die Verspätung zu vertreten haben. Der Versicherer kann Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen und Sie in Textform unter Setzung einer Frist von mindestens zwei Wochen zur Zahlung auffordern.
Bin ich noch versichert, wenn ich trotz Mahnung nicht zahle?
Nein. Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und sind Sie zu diesem Zeitpunkt mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Leistung frei.
Kann ich eine fristlose Kündigung nach Zahlungsverzug noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlassen. War die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, wird sie unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Fristablauf zahlen. Die Leistungsfreiheit bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018