Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital sind auch Haftpflichtansprüche wegen Flurschäden mitversichert, wenn sie sich gegen versicherte Personen richten. Damit fallen Schäden dieser Art in den Schutzumfang und können über die Versicherung geltend gemacht werden.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Flurschäden. Werden gegen versicherte Personen Haftpflichtansprüche wegen solcher Schäden erhoben, sind diese vom Schutz mit erfasst.
Häufige Fragen
Sind Flurschäden in diesem Versicherungsschutz enthalten?
Ja, Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden sind mitversichert.
Gegen wen müssen sich die Ansprüche richten, damit sie versichert sind?
Die Haftpflichtansprüche müssen sich gegen versicherte Personen richten.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-M 2018