Wie lange läuft eine Pferdehaftpflicht bei Neodigital und wann endet sie? Der Vertrag gilt zunächst für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Für kürzere Laufzeiten, mehrjährige Verträge und den Wegfall des versicherten Interesses gelten eigene Regeln.
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Eine Verlängerung findet nicht statt, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Beträgt die Vertragsdauer mehr als drei Jahre, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag gilt zunächst für die im Versicherungsschein genannte Zeit. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig – also spätestens drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Kürzere Verträge enden ohne Kündigung von selbst, und bei sehr langen Verträgen ist eine Kündigung ab dem Ablauf des dritten Jahres möglich. Fällt der versicherte Grund vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag insoweit, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.
Bis wann muss ich kündigen, um die Verlängerung zu verhindern?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Versicherungsbeginn vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018