Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital greift der Versicherungsschutz nur, soweit und solange keine unmittelbar geltenden Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland dem entgegenstehen. Ebenso wirken US-Sanktionen gegenüber dem Iran auf den Schutz ein, sofern europäisches oder deutsches Recht dem nicht entgegensteht.
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn ihm keine direkt anwendbaren Sanktionen oder Embargos der EU oder Deutschlands im Wege stehen. Auch US-Sanktionen gegen den Iran können den Schutz einschränken, allerdings nur, soweit europäisches oder deutsches Recht dem nicht widerspricht.
Häufige Fragen
Wann besteht trotz Versicherungsvertrag kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht, soweit und solange direkt auf die Vertragsparteien anwendbare Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland dem entgegenstehen.
Spielen auch US-Sanktionen eine Rolle?
Ja. Die Regelung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden – allerdings nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Setzt diese Bestimmung die übrigen Vertragsbestimmungen außer Kraft?
Nein. Die Embargobestimmung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen; sie schränkt den Versicherungsschutz nur insoweit ein, wie Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018