Wenn Sie in der Pferdehaftpflicht der Neodigital gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler klagen möchten, richtet sich das örtlich zuständige Gericht nach dem Sitz des Versicherers oder nach der Niederlassung, die für Ihren Versicherungsvertrag zuständig ist.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. Alternativ ist der Sitz der Niederlassung maßgeblich, die für den Versicherungsvertrag zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Möchte der Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler klagen, entscheidet der Standort des Versicherers über das zuständige Gericht. Maßgeblich ist dabei der Sitz des Versicherers oder die für den Vertrag zuständige Niederlassung.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen den Versicherer klagen will?
Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Versicherers oder nach seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Gilt diese Regelung auch für Klagen gegen den Versicherungsvermittler?
Ja, sie gilt für Klagen aus dem Versicherungsvertrag sowohl gegen den Versicherer als auch gegen den Versicherungsvermittler.
Wonach bestimmt sich das örtlich zuständige Gericht?
Es bestimmt sich nach dem Sitz des Versicherers oder nach dem Sitz der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-L 2018